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Die Köhlerhütte auf dem Gelände |
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Die Köhlerhütte kann von jedermann genutzt werden. Hierbei gilt folgende von der Stadt Buchholz i.d.N. festgelegte Nutzungsverordnung: 1. Die Köhlerhütte ist für jedermann nutzbar, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Termine für die Nutzung der Köhlerhütte sind mit dem Hausmeister der Grundschule Steinbeck, Herrn Gawron, unter der Telefonnummer: 0160-923 291 50 zu vereinbaren. 2. Für die Nutzung der Köhlerhütte
und der sanitären Anlagen ist vor Schlüsselübergabe eine Kaution von €
50,00 3. Die Rückgabe der Köhlerhütte und
der sanitären Anlagen erfolgt wiederum im endgereinigten Zustand an den 4. Offenes Feuer darf nur an der dafür
vorgesehenen Feuerstelle entfacht werden. Im Falle eine Brandes ist der 5. Die Müllentsorgung erfolgt durch den
Nutzer. Abfall und Unrat darf nicht in die Stadteigenen Abfallbehälter 6. Es ist darauf zu achten, dass
ungeachtet der Tageszeit keine Lärmbelästigung für Nachbarn oder sonstige 7. Der Hausmeister übt das Hausrecht
aus und ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der Nutzungsordnung die Nutzer |